Anwalt für Arbeitsrecht in Augsburg
Probleme mit dem Arbeitgeber bereiten Sorgen. Seit mehr als 30 Jahren helfe ich meinen Mandanten bei der Lösung solcher Konflikte.
Probleme mit dem Arbeitgeber bereiten Sorgen. Seit mehr als 30 Jahren helfe ich meinen Mandanten bei der Lösung solcher Konflikte.
Gerne berate ich auch Sie in Ihrem arbeitsrechtlichen Anliegen. Vertrauen Sie darauf, dass ich all meine Erfahrung und Kompetenz für Sie einsetzen werde. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei für Arbeitsrecht in Augsburg.
Rufen Sie mich an, um Ihre drängendsten Fragen gleich zu klären.
Gerne vereinbare ich auch einen kurzfristigen Termin mit Ihnen. Sie haben die Kontrolle über die Kosten.
Der Arbeitgeber ist im Arbeitsrecht erfahren. Das sollte nicht zu Ihrem Nachteil werden. In diesen
Angelegenheiten sorge ich dafür, dass Sie sich auf Augenhöhe begegnen:
Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung bei Kündigungen. Möchte Ihr Arbeitgeber Sie entlassen, erkläre ich Ihnen, wie Sie am sinnvollsten vorgehen. Sie erfahren unter anderem, ob Sie vor Gericht gute oder schlechte Chancen haben. Natürlich vertrete ich Sie dort auch, sollten Sie Kündigungsschutzklage erheben wollen.
Die Wünsche der Mandanten nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber sind unterschiedlich. Einige möchten Ihren Arbeitsplatz unbedingt behalten, andere wollen gegen Zahlung einer möglichst hohen Abfindung ausscheiden. Beide Anliegen habe ich unzählige Male für meine Mandanten durchgesetzt.
Erste wichtige Informationen nach einer Kündigung finden Sie auch weiter unten in diesem Text und in meinem Blog.
Statt zur Kündigung greifen Arbeitgeber gerne zum Aufhebungsvertrag. Auch damit soll das Arbeitsverhältnis enden. Im Unterschied zur Kündigung muss hier auch der Arbeitnehmer zustimmen.
Ein Aufhebungsvertrag hat für Arbeitnehmer daher Vor- und Nachteile. Positiv ist, dass fast immer eine Abfindung ausgehandelt werden kann. Der Arbeitnehmer verzichtet allerdings im Gegenzug auf jede Form des Kündigungsschutzes. Ein Aufhebungsvertrag sollte daher nur nach Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht unterschrieben werden.
Ich verhandle seit 30 Jahren Aufhebungsverträge für meine Mandanten. Dabei wirke ich stets auf eine möglichst hohe Abfindung hin. Im Blick habe ich natürlich auch sozial- und steuerrechtliche Aspekte, die es zu beachten gilt. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann etwa zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld I führen.
Wer befristet angestellt ist, lebt in beruflicher Ungewissheit. In vielen Fällen ist das nicht nötig. Das Gesetz erlaubt befristete Arbeitsverhältnisse nur in ganz bestimmten Konstellationen.
Ich berate Sie, ob sich eine Entfristungsklage lohnt. Natürlich setze ich meine Erfahrung auch vor Gericht für Sie ein.
Für Angestellte im Öffentlichen Dienst gelten einige Besonderheiten, die im entsprechenden Tarifvertrag (TVöD) bestimmt sind. Sie sind häufiger Bestandteil meiner Beratung.
Die Rechte von Arbeitnehmern in Elternzeit oder Teilzeit nehmen ständig zu. Die Politik ist auf diesem Gebiet sehr aktiv. Jüngst ist der Anspruch auf Brückenteilzeit hinzugekommen. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Eltern- oder Teilzeit durchzusetzen oder zu verlängern. Bei jeglicher Benachteiligung in diesem Zusammenhang stehe ich Ihnen ebenso zur Seite.
Wer am Arbeitsplatz gemobbt wird, sollte rechtliche Schritte erwägen. Allerdings setzen die Gerichte die Schwelle für rechtlichen Schutz hoch. Von Mobbing wird erst bei systematischer Schikane gesprochen. Ob dies in Ihrem Fall anzunehmen ist, prüfe ich für Sie. Von Ihrem Arbeitgeber können Sie dann mitunter Gegenmaßnahmen und/oder eine Entschädigung verlangen.
Das Arbeitsrecht ist vielfältig. Dank meiner langjährigen Erfahrung kann ich Sie zuverlässig in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts beraten. Dazu zählt insbesondere auch das Tarif- und Betriebsverfassungsrecht.
Im Arbeitsrecht steht häufig die berufliche Zukunft auf dem Spiel. Entsprechend groß muss das Vertrauen zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht sein. Dem möchte ich gerecht werden.
Meine Beratung zeichnet unter anderem folgendes aus:
Gute Rechtsanwälte gelten als teuer. Ich lege allerdings Wert darauf, Ihnen meine Beratung kostengünstig anzubieten.
Ich helfe Ihnen auch bei finanziellen Engpässen, indem Sie sich einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim Amtsgericht besorgen. Dann müssen Sie nur 15,00 € Eigenbeteiligung zahlen. Geht ihr Fall vor Gericht, beantrage ich für Sie Prozesskostenhilfe. Der Staat hilft Ihnen dann finanziell zur Durchführung des Rechtsstreits.
Ansonsten orientieren sich die Gebühren am sog. Gegenstandswert.
Wenn es also etwa um den Bestand des Arbeitsverhältnisses wegen einer Kündigung geht, berechnet sich nach dem Gesetz der Gegenstandswert nach dem 3-fachen Bruttomonatsgehalt.
Beträgt z.B. das Bruttogehalt im Monat 3.000,-€, fallen bei einem Rechtsstreit mit Klage, Verhandlung und schließlich einem Prozessvergleich Gebühren in Höhe von 2.135,46 € einschließlich Auslagen und Mehrwertsteuer an.
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt? Sie sollten nun handeln. Grund zur Panik hingegen besteht nicht. Viele Kündigungen stellen sich als unwirksam heraus oder es kann zumindest eine Abfindung erzielt werden.
Folgendes müssen Sie nun wissen.
Sonst wird die Kündigung wirksam – ganz egal, ob sie rechtmäßig ist. Dazu ein Beispiel:
Der Arbeitgeber darf Ihnen grundsätzlich nicht nach Lust und Laune kündigen. Es muss ein gesetzlicher Kündigungsgrund vorliegen. Sie lauten:
Verhaltensbedingte Gründe (z.B. Unpünktlichkeit, Arbeitsverweigerung)
Personenbedingte Gründe (z.B. Krankheit)
Betriebsbedingte Gründe (z.B. Wegfall Ihrer Stelle nach Auftragsrückgang)
Ob ein solcher Kündigungsgrund erfüllt ist, muss der Arbeitgeber beweisen. Das fällt ihm oft schwer.
Vor einer verhaltensbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber abmahnen. Nur in Ausnahmefällen kann er ohne vorherige Abmahnung kündigen. Selbst dann bestehen noch gute Chancen, dass er sich zu einer Abfindung bewegen lässt.
Im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber zudem eine sog. Sozialauswahl vorzunehmen. Er muss also vorrangig Mitarbeiter entlassen, die z.B. schneller eine Anschlussstelle finden oder keinen Unterhalt zahlen müssen. Dabei geschehen häufig Fehler.
Der Arbeitgeber kann nur schriftlich kündigen. Liegt Ihnen kein handschriftlich unterschriebenes Kündigungsschreiben vor, müssen Sie nicht einmal Klage erheben. Ihr Arbeitsplatz bleibt erhalten.
In aller Regel kündigt ein Arbeitgeber fristgerecht. Die fristlose Kündigung ist meist nur bei gravierendem Fehlverhalten möglich.
Die Kündigungsfrist ergibt sich entweder aus § 622 BGB (je nach Dauer der Beschäftigung 1-7 Monate) oder aus dem Arbeits-/Tarifvertrag. Vom Gesetz abweichende Fristen können allerdings auch unwirksam sein.
Hier finden Sie mehr Informationen zur Kündigungsfrist nach betriebsbedingter Kündigung.
Wer eine Abfindung erhalten möchte, muss meist mit dem Arbeitgeber verhandeln. Ein Anspruch darauf besteht nur selten.
Sollten Sie zu besonders geschützten Personengruppen zählen, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber nur schwer und meist nur unter Beteiligung der zuständigen Behörde kündigen. Davon erfasst sind u.a. Schwangere, Eltern in Elternzeit, Schwerbehinderte, Betriebsräte und Datenschutzbeauftragte.
Ältere Arbeitnehmer genießen zwar keinen besonderen Kündigungsschutz im engeren Sinne. Gerade eine betriebsbedingte Kündigung älterer Arbeitnehmer ist trotzdem erschwert.
Während der Probezeit und in Betrieben mit 10 oder weniger Arbeitnehmern gilt der Kündigungsschutz nur eingeschränkt. Arbeitnehmer sind hier deshalb weniger geschützt. Willkürlich darf der Arbeitgeber dennoch nicht kündigen.
Sie sind auf der Homepage eines Anwalts für Arbeitsrecht. Damit beschäftigen Sie sich vermutlich schon mehr mit der Materie, als der Großteil Ihrer Kollegen. Davon sollen Sie profitieren mit diesen fünf Tipps, die im Alltag weiterhelfen:
Haben Sie Fragen?
Dann gehört Ihr Fall in die Hände eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Ich unterstütze Sie mit meiner langjährigen Erfahrung. Treten Sie mit mir in Kontakt, um die drängendsten Fragen gleich zu klären.
Natürlich behalten Sie die volle Kontrolle über die Kosten.
Kanzlei Wolfgang Müller
Auf dem Kreuz 14
86152 Augsburg
Tel. 0821 – 800 380 64
Fax 0821 – 800 380 65
E-Mail info@rawmueller.de
Wegen meines Altersrenteneintritts schließe ich die Rechtsanwaltskanzlei zum 15.04.2024.
Ich bedanke mich bei allen Mandanten und Geschäftspartnern für das Vertrauen und die langjährige Zusammmenarbeit!