Wolfgang Michael Müller
Ich betreibe im Herzen Augsburgs meine Anwaltspraxis mit Schwerpunktsetzung als Fachanwalt für Arbeitsrecht und darf auf eine 30-jährige Berufserfahrung schauen, die Ihnen bei der Vielgestaltigkeit oftmals auftretender Probleme sehr wertvoll werden kann.
Schwerpunkte
Neben dem Schwerpunktbereich des Arbeitsrechts und allen seinen Fragen des individuellen Arbeitsrechts und seiner vertraglichen Ausgestaltung (Kündigung und Kündigungsschutz, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung, Sonderkündigungsschutz, Fragen der Vergütung, Freiwillige Leistungen, der Arbeitszeit, des Direktions- oder Weisungsrechts, Betriebliche Altersversorgung, Arbeitszeugnis, Vollzeit- und Teilzeittätigkeit) mit seinen Bezügen zum Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht, zum Handels- und Gesellschaftsrecht sowie zum Steuerrecht sowie des kollektiven Arbeitsrechts (Tarifvertrag, Betriebs- oder Dienstvereinbarung, Betriebsrat) bin ich auch in den Gebieten des sonstigen Vertragsrechts, des Verkehrsrechts, des Wohnungs- und Gewerbe-Mietrechts, des Ausländerrechts sowie des Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechts tätig.
Für Sie vor Ort
Als Einzelanwalt bin ich für Sie regional im gesamten schwäbischen Raum und in Oberbayern, insbesondere im Raum München, darüber hinaus auch überregional tätig und bin befugt, vor allen bundesdeutschen Amts- und Landgerichten und auch Oberlandesgerichten, allen Instanzen der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, der Verwaltungs- und der Finanzgerichte für Sie aufzutreten.
Ich besuche Sie gern auch bei Ihnen vor Ort, um Ihr Anliegen erörtern zu können.
Meine Mandanten
Zu meinen Mandanten gehören Privatpersonen wie auch gewerblich und freiberuflich selbstständig tätige Menschen und mittelständische Betriebe wie Personen- und Kapitalgesellschaften.
Für meine Mandanten bin ich sowohl beratend, rechtsgestaltend etwa mit dem Entwerfen von allen Vertragsarten und-typen und Rechtserklärungen als auch außergerichtlich und gerichtlich vertretend tätig. Hinzu kommt erforderliche Inkasso-Tätigkeit mit Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung bzw. deren Abwehr.
Für mich als Einzelanwalt ist es selbstverständlich, auf die jeweils ganz unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessenlagen einzugehen und gemeinsam zu schauen, wie diese in einen Einklang mit dem Recht und seiner Ausgestaltung vernünftig und zum Vorteil des Mandanten gebracht werden können. Hierzu ist es unabdingbar und ebenso selbstverständlich, mich auf allen einschlägigen Rechtsgebieten ständig fortzubilden, insbesondere durch den Besuch von Seminaren und Vorträgen und dem Studium der Gesetzeslage und ihrer -begründung mit der jeweiligen Rechtsprechung und Fachliteratur.
Mein Arbeitsansatz ist dabei stets lösungsorientiert. Zu meinen Stärken gehört hilfreich meine Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit wie auch meine Konfliktfähigkeit.
Fair & unverbindlich
Gerne nehme ich Ihr Anliegen an und bin dazu selbstverständlich auch zu einem – zunächst unverbindlichen – Kennenlernen bereit.
Dabei gehört es auch zu meinem Berufsverständnis, offen und verbindlich über das Vergütungshonorar für meine Tätigkeit zu sprechen und so eine klare Vorstellung dem Mandanten davon zu vermitteln, welche Kosten auf ihn zukommen können.
Kontaktieren Sie mich jetzt gerne telefonisch oder über das Kontaktformular.