Kündigung älterer Arbeitnehmer: Dieser Kündigungsschutz gilt

Ältere Arbeitnehmer über 50 trifft eine Kündigung ihres Arbeitsvertrags hart. Sie werden vom Gesetz daher stärker geschützt. Das gilt besonders für eine betriebsbedingte Kündigung älterer Arbeitnehmer.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Die Regeln zum Kündigungsschutz machen die Entlassung von hohen Voraussetzungen abhängig.
  • Vor älteren Arbeitnehmern sind in der Regel zunächst jüngere Mitarbeiter zu entlassen.
  • Viele Tarifverträge machen ältere Arbeitnehmer betriebsbedingt quasi unkündbar.
  • Älteren Arbeitnehmern darf nicht bei jedem Fehltritt gekündigt werden.
  • Ältere Arbeitnehmer erhalten meist eine höhere Abfindung.
  • Je länger Sie für den Arbeitgeber schon arbeiten, desto länger ist Ihre Kündigungsfrist.
  • Arbeitnehmer ab 50 können in der Regel länger Arbeitslosengeld I beziehen.
  1. Betriebsbedingte Kündigung älterer Arbeitnehmer
    a. Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?
    b. Sozialauswahl: Muss der Arbeitgeber zuerst jungen Mitarbeitern kündigen?
    c. Ist man ab 55 oder 58 unkündbar?
  2. Kündigung von Arbeitnehmern über 50: Weitere Fälle
  3. Gilt eine längere Kündigungsfrist für ältere Arbeitnehmer?
  4. Wie hoch ist die Abfindung für ältere Arbeitnehmer?
  5. Wie lange erhalten Arbeitnehmer ab 50 Arbeitslosengeld?
  6. So gehen Sie gegen Ihre Kündigung vor

1. Betriebsbedingte Kündigung älterer Arbeitnehmer

a. Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

Von einer betriebsbedingten Kündigung spricht man, wenn der Arbeitgeber wegen wirtschaftlicher Gründe den Arbeitsvertrag kündigt.

Davor sind Sie zunächst wie alle anderen Arbeitnehmer durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geschützt. Bereits dieser allgemeine Kündigungsschutz sollte nicht unterschätzt werden, da er hohe Anforderungen an die Kündigung eines Arbeitsvertrages stellt (§ 1 KSchG).

Aber Achtung: Das KSchG gilt nicht in der Probezeit und in Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern.

Gilt das KSchG für Sie, kann Ihnen der Arbeitgeber nur unter den folgenden Bedingungen betriebsbedingt kündigen:

  • Er muss Ihnen aufgrund betrieblicher Erfordernisse kündigen. Grundsätzlich ist hier ein dauerhafter Wegfall Ihrer Stelle notwendig.
  • Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht auf andere Weise weiterbeschäftigen (z.B. nach einer zumutbaren Umschulung).
  • Der Arbeitgeber muss eine Sozialauswahl durchführen (s.u.).
  • Der Betriebsrat muss angehört werden.

Diese Voraussetzungen gelten gemäß Kündigungsschutzgesetz für alle Arbeitnehmer unabhängig vom Alter.

Welche Voraussetzungen hat eine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen im Detail?

Für Sie ist nun natürlich interessant, ob sie darüber hinaus aufgrund Ihres Alters im Arbeitsrecht besonders geschützt sind.
Unkündbar sind Sie nur, wenn ein Tarifvertrag dies vorsieht (s.u.). Auch ohne eine solche Regelung steigert Ihr Alter Ihren Kündigungsschutz. Was das im Detail bedeutet, erklären wir in den nächsten Abschnitten.

b. Sozialauswahl: Muss der Arbeitgeber zuerst jungen Mitarbeitern kündigen?

Eine betriebsbedingte Kündigung Ihres Arbeitsvertrages ist nur dann rechtmäßig, wenn der Arbeitgeber eine korrekte Sozialauswahl getroffen hat. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber zunächst denjenigen kündigt, der eine Entlassung am ehesten verkraften kann.

Wie aber funktioniert eine Sozialauswahl im Arbeitsrecht?

  • Der Arbeitgeber betrachtet alle vergleichbaren Arbeitnehmer.
  • Nun muss er ihre Schutzwürdigkeit nach den Kriterien der Schwerbehinderung, des Alters, der Unterhaltspflichten und der Dauer der Betriebszugehörigkeit bewerten.
  • Der Arbeitgeber muss vorrangig diejenigen entlassen, die danach am wenigsten schutzwürdig erscheinen.

Ein höheres Lebensalter steigert insofern Ihren Schutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Sie befinden sich daher in einer guten Ausgangslage. Darüber hinaus weisen ältere Arbeitnehmer oft auch eine längere Betriebszugehörigkeit auf und haben Unterhaltsverpflichtungen gegenüber ihren Kindern. Ihnen darf der Arbeitgeber daher meist nur dann kündigen, wenn ein großer Teil aller Mitarbeiter entlassen wird.

Beispiel: Arbeitgeber A will Arbeiten einer Abteilung auslagern und deshalb kündigen. In dieser Abteilung sind unter anderem die Arbeitnehmer B und C beschäftigt. B ist 50 Jahre alt, hat zwei Kinder und arbeitet seit 15 Jahren für A. Arbeitnehmer C ist 25 Jahre alt, ledig und ist erst seit einem Jahr für A tätig. A hält C für belastbarer und kündigt daher dem B. Ist das in Ordnung?
Nein, im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung kann der Arbeitgeber sich die zu kündigenden Arbeitnehmer nicht frei aussuchen. Er muss eine Sozialauswahl durchführen. Der B erscheint wegen seines Alters, seiner Betriebszugehörigkeit und seiner Unterhaltsverpflichtungen schutzwürdiger als der C. Daher muss A zunächst dem C kündigen.

Der Arbeitgeber darf allerdings eine ausgewogene Altersstruktur in seinem Betrieb erhalten. Unter Umständen muss daher auch ein älterer Arbeitnehmer über 50 den Betrieb verlassen, obwohl jungen Kräften nicht gekündigt wurde. Allerdings ist das zum einen nur denkbar, wenn viele Kündigungen auf einmal ausgesprochen werden; zum anderen blicken Richter kritisch auf diese Argumentation.

Die Sozialauswahl ist auch darüber hinaus enorm aufwändig und fehleranfällig. Werden Sie als älterer Arbeitnehmer entlassen, kann daher die betriebsbedingte Kündigung oft erfolgreich angegriffen und Ihr Arbeitsplatz gerettet werden. Zumindest lässt sich mithilfe eines Anwalts für Arbeitsrecht meist eine hohe Abfindung aushandeln.

c. Ist man ab 55 oder 58 unkündbar?

Auch als älterer Arbeitnehmer ab 50 sind Sie grundsätzlich nicht unkündbar. Sie werden zwar besser vor einer betriebsbedingten Kündigung geschützt; ganz ausgeschlossen ist die Entlassung aber nicht.

Ausnahmsweise kann Ihr Tarifvertrag aber weitergehende Regelungen enthalten.
Wie genau dieser Schutz aussieht, hängt vom jeweiligen Tarifvertrag ab. Oftmals ist darin vorgesehen, dass Arbeitnehmer ab 55 oder 58 Jahren unkündbar sind.
Voraussetzung der Unkündbarkeit ist meist auch eine recht lange Betriebszugehörigkeit.

Wichtiges Beispiel für Unkündbarkeit ist der TVöD, der die ordentliche Kündigung von Angestellten im öffentlichen Dienst ab 40 Jahren und mind. 15jähriger Beschäftigung beim selben Arbeitgeber ausschließt.

Auch Tarifverträge der IG Metall sehen einen hohen Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer vor. Mitarbeitern ab 53 Jahren sind in der Regel unkündbar.

Macht der Tarifvertrag Sie unkündbar, ist eine betriebsbedingte Kündigung gegen Ihren Willen so gut wie ausgeschlossen. Aber Achtung: Eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung ist nach wie vor möglich – trotz „Unkündbarkeit“. Dabei handelt es sich aber um eine absolute Ausnahme. Sie kommt nur in Betracht, wenn der Arbeitgeber seinen gesamten Betrieb stilllegt. Ihm soll dann nicht zugemutet werden, Sie bis zum Renteneintritt zu bezahlen, obwohl Sie nicht mehr arbeiten. Noch nicht endgültig geklärt ist, ob auch eine außerordentliche Änderungskündigung möglich ist, um Kurzarbeit einzuführen. Davon ging jedenfalls das Arbeitsgericht Stuttgart in einem Fall aus.

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2. Kündigung von Arbeitnehmern über 50: Weitere Fälle

Das Kündigungsschutzgesetz erlaubt nicht nur Entlassungen aus betrieblichen Gründen. Auch eine verhaltens- und personenbedingte Kündigung kommen in Betracht.

  • Von einer verhaltensbedingten Kündigung spricht man, wenn der Arbeitnehmer eine Pflicht verletzt hat.
Beispiele: Er kommt ständig zu spät. Er beleidigt seinen Kollegen.
  • Eine personenbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber wegen Gründen in der Person des Arbeitnehmers kündigt, die nicht unbedingt dessen Verhalten betreffen.
Beispiel: Der klassische Fall ist die krankheitsbedingte Kündigung.

Auch hier sind Arbeitnehmer ab 50 nicht unkündbar. Trotzdem haben sie bessere Chancen, die Kündigung erfolgreich anzugreifen, als jüngere Mitarbeiter. Denn: Vor jeder Kündigung hat der Arbeitgeber seine Interessen gegen die des Arbeitnehmers abzuwägen. Hier fällt das vergleichsweise hohe Alter des Mitarbeiters schwer ins Gewicht. Der Arbeitgeber muss die Kündigung eines Arbeitnehmers ab 50 daher deutlich aufwändiger begründen können. Oft gelingt ihm das nicht.

Beispiele:

  • Älteren Arbeitnehmern kann wegen Verspätungen meist erst gekündigt werden, wenn sie sehr häufig zu spät erscheinen. Die Entlassung jüngerer Arbeitnehmer ist tendenziell eher zulässig. Der ältere Arbeitnehmer hat noch größere Vorteile, wenn er schon lange tadellos für denselben Arbeitgeber tätig ist.
  • Gerade bei einer krankheitsbedingten Kündigung kommt es auf die Interessenabwägung an. Ist etwa der Arbeitnehmer über 58 Jahre alt und häufiger krank, muss der Arbeitgeber länger mit der Kündigung abwarten, als bei einem jungen Mitarbeiter.
  • Eine Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug ist für Arbeitnehmer gefährlich. Ist der Mitarbeiter schon älter und lange im Betrieb beschäftigt, wird der Arbeitgeber ihm einen kleinen Fehltritt aber verzeihen müssen. Dann bleibt es bei einer Abmahnung.

3. Gilt eine längere Kündigungsfrist für ältere Arbeitnehmer?

Nach einer Kündigung endet das Arbeitsverhältnis nicht von einem Tag auf den anderen. Zunächst läuft die Kündigungsfrist ab. Sie richtet sich grundsätzlich nach § 622 BGB. Je länger der Arbeitnehmer schon für den Arbeitgeber arbeitet, desto länger ist die Kündigungsfrist.

Während junge und neueingestellte Arbeitnehmer daher meist mit einer kurzen Frist gekündigt werden können, sind Sie als älterer Arbeitnehmer im besten Fall seit vielen Jahren bei Ihrem Arbeitgeber tätig und daher durch eine deutlich längere Kündigungsfrist geschützt.

Beispiel: Arbeitnehmer A ist bereits seit 25 Jahren für Arbeitgeber B beschäftigt. Arbeitnehmer B seit neun Jahren und Arbeitnehmer C erst seit einem Jahr. Wie sind die Kündigungsfristen?Arbeitnehmer A kann mit einer Frist von sieben Monaten gekündigt werden. Bei B beträgt die Frist zumindest drei Monate. C kann jedoch mit einer nur vierwöchigen Frist gekündigt werden.

Mitunter legen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag andere Kündigungsfristen fest. Diese sind in den meisten Fällen gerade für ältere Arbeitnehmer sogar noch vorteilhafter. Die Vereinbarung einer kürzeren Kündigungsfrist ist zumindest durch den Arbeitsvertrag auch gar nicht möglich (§ 622 Abs. 5 BGB).

Eine längere Frist führt dazu, dass Sie länger Gehalt beziehen und mehr Zeit haben, um sich auf dem Arbeitsmarkt umzusehen. Ältere Arbeitnehmer sind daher oft im Vorteil.

4. Wie hoch ist die Abfindung für ältere Arbeitnehmer?

Eine Abfindung federt die finanziellen Folgen der Kündigung ab und kann die Zeit bis zur Neuanstellung oder dem Ruhestand überbrücken. Umso wichtiger ist eine möglichst hohe Abfindung für Sie.

Die wichtigsten Wege, über die Sie eine Abfindung erreichen können, sind die folgenden:

  • Sie klagen gegen die Kündigung und einigen sich mit dem Arbeitgeber vor Gericht auf eine Abfindung (Vergleich). Im Gegenzug lassen Sie die Klage fallen und nehmen so die Kündigung hin.
  • Nach der betriebsbedingten Kündigung einigen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf einen Abwicklungsvertrag. Sie verpflichten sich darin, auf eine Klage zu verzichten und erhalten im Gegenzug eine Abfindung.
  • Ihr Arbeitgeber kündigt Sie betriebsbedingt, bietet Ihnen aber eine Abfindung an, wenn Sie nicht gegen die betriebsbedingte Kündigung klagen (§ 1a KSchG).
  • Ebenfalls nur bei einer betriebsbedingten Kündigung berechtigt Sie der Sozialplan meist zu einer Abfindung. Diese fällt umso höher aus, je älter Sie sind. Oft lohnt sich allerdings die individuelle Nachverhandlung mit dem Arbeitgeber (hier erfahren Sie, wann Sie die Sozialplanabfindung annehmen sollten).
  • Sie schließen mit Ihrem Arbeitgeber noch vor der Kündigung einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung und umgehen so die Entlassung.

Der erstgenannte Fall ist der häufigste. Die Höhe der Abfindung ist vor Gericht reine Verhandlungssache. Sie hängt dann entscheidend davon ab, ob die betriebsbedingte Kündigung vor Gericht gute oder schlechte Chancen hätte, wenn der Prozess fortgeführt würde.

Ältere Arbeitnehmer erhalten daher oft eine höhere Abfindung.

Sie sind durch die Sozialauswahl und die Interessenabwägung schließlich schwerer zu kündigen oder durch Tarifvertrag sogar unkündbar. Dem Arbeitgeber bleibt dann nur, Sie zur freiwilligen Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu überreden. Die Fortsetzung des Prozesses wäre für Ihren Arbeitgeber risikoreich und kostenintensiv.

5. Wie lange erhalten Arbeitnehmer ab 50 Arbeitslosengeld?

Kann die Kündigung im Einzelfall doch nicht verhindert werden, so lindert Arbeitslosengeld I zumindest die wirtschaftlichen Folgen des Jobverlustes.

Die mögliche Bezugsdauer des Arbeitslosengelds richtet sich nach zwei Kriterien (§ 147 SGB III):

  • Die Beschäftigungsdauer als Arbeitnehmer vor der Arbeitslosigkeit
  • Das Lebensalter

Sie profitieren also erneut von Ihrem Alter. Während jüngere Arbeitnehmer maximal für 12 Monate Arbeitslosengeld beziehen können, erhalten ältere Arbeitnehmer die Zahlungen der Arbeitsagentur deutlich länger:

  • Ab einer Beschäftigung von mindestens 30 Monaten und einem Lebensalter von 50 Jahren ist ein Bezug von bis zu 15 Monaten möglich.
  • Ab einer Beschäftigung von mindestens 36 Monaten und einem Lebensalter von 55 Jahren wird bis zu 18 Monate Arbeitslosengeld I gezahlt.
  • Ab einer Beschäftigung von mindestens 48 Monaten und einem Lebensalter von 58 Jahren beträgt die Bezugsdauer bis zu 24 Monate.

Beachten Sie aber, dass sowohl Beschäftigungsdauer als auch Lebensalter stimmen müssen.

Beispiel: Arbeitnehmerin A ist 55 Jahre alt und war vor der Arbeitslosigkeit seit 50 Monaten beschäftigt.
A erhält 18 Monate Arbeitslosengeld, nicht aber 24 Monate, da sie nicht alt genug ist.

Sollten Sie vor der Arbeitslosigkeit weniger als 30 Monate beschäftigt gewesen sein, bestehen keine Besonderheiten gegenüber jüngeren Arbeitnehmern.

Beispiel: Arbeitnehmerin C ist 62 Jahre und war vor der Arbeitslosigkeit seit 24 Monaten beschäftigt.
Arbeitnehmerin C profitiert nicht von ihrem Alter. Sie erhält wie jüngere Arbeitnehmer auch für 12 Monate Arbeitslosengeld.
Weitere Infos: Alle Informationen zum Arbeitslosengeld nach betriebsbedingter Kündigung (Antrag, Sperrzeiten, Anrechnung der Abfindung & mehr).

Auch wichtig zu wissen: Werden Sie entlassen, weil Sie gegen Ihre Pflichten verstoßen haben, droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Sie erhalten dann bis zu 12 Wochen lang kein Arbeitslosengeld I.

6. So gehen Sie gegen Ihre Kündigung vor

Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, ist Eile geboten.

Wenn Sie nicht innerhalb von drei Wochen klagen, wird die Kündigung automatisch wirksam.

Auch eine Abfindung ist nach Ablauf der Frist nicht mehr realistisch.

Ich bin Experte für Kündigungen älterer Arbeitnehmer. In den 30 Jahren meiner Berufstätigkeit habe ich unzähligen Mandanten den Arbeitsplatz gerettet oder hohe Abfindungsbeträge für sie ausgehandelt. Gerne setze ich meine Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Augsburg für Sie ein!

Natürlich berate ich Sie auch bundesweit. Außergerichtlich und gerichtlich vertrete ich Sie schwerpunktmäßig im Großraum Augsburg.

Treten Sie mit mir in Kontakt, um gleich gemeinsam gegen Ihre Kündigung vorzugehen.

Selbstverständlich behalten Sie die volle Kontrolle über die Kosten.

Haben Sie Fragen?

Dann gehört Ihr Fall in die Hände eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Ich unterstütze Sie mit meiner langjährigen Erfahrung. Treten Sie mit mir in Kontakt, um die drängendsten Fragen gleich zu klären.

Natürlich behalten Sie die volle Kontrolle über die Kosten.

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