Verträge und rechtliche Zusammenhänge werden immer komplizierter. Wichtige Vereinbarungen sollten Sie daher nicht ohne den Rat eines erfahrenen Anwalts treffen.
Ich berate seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Vertragsrechts und habe zahlreiche Verträge für meine Mandanten geprüft und gestaltet. In Konfliktfällen vertrete ich Sie vor Gericht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Fast jeder Vertrag mit einem Unternehmen enthält heute Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Das hat einen guten Grund: Unternehmer ohne AGB gehen das Risiko ein, dass die AGB ihrer Geschäftspartner die Konditionen ihrer Geschäfte diktieren. Haben Sie hingegen eigene AGB, können Sie die Rechtslage an entscheidenden Stellen zu Ihren Gunsten beeinflussen. Das betrifft insbesondere diese Aspekte:
- Reduzierung von Haftungsrisiken
- Ausschlüsse bestimmter Ansprüche oder gesetzlich vorgesehener Klauseln
- Sicherheiten zu Ihren Gunsten, insbesondere gegen Zahlungsausfall
- Optimierung der Geschäftsabläufe
Viele Unternehmer wissen nicht, dass für das „Kleingedruckte“ ihrer Verträge besonders strenge Regeln gelten. Die Klauseln müssen z.B. transparent sein und dürfen keine Partei unangemessen benachteiligen. Ich entwerfe AGB für Sie, die auf diese Beschränkungen Rücksicht nehmen und zugleich das maximale Gestaltungspotential zu Ihrem Vorteil ausnutzen.
Gewährleistung und Garantie
Wer Dinge bestellt, kauft oder herstellen lässt, kennt es: Allzu oft bleibt der Gegenstand hinter dem zurück, was der Vertragspartner versprochen hat. Umgekehrt hat jeder Verkäufer und Hersteller erlebt, wie Kunden nachträglich Ansprüche erheben. In solchen Fällen kommt es darauf an, die Gewährleistungsrechte im Kauf- und Werkvertragsrecht genau zu kennen. Welche Rechte haben Käufer? Wo liegen die Grenzen? Sind die Ansprüche ausgeschlossen oder verjährt? Konflikte um Gewährleistungs- und Garantierechte werden meist stark von einer feingliedrigen Rechtsprechung bestimmt.
Ich setze mich seit vielen Jahren mit dieser Thematik auseinander und unterstütze Sie mit all meiner Erfahrung in Ihrem rechtlichen Konflikt. Meine Beratung steht beiden Vertragsseiten zur Verfügung.
Gerichtsverfahren und Zwangsvollstreckung
Einige Konflikte um vertragliche Ansprüche lassen sich nur vor Gericht klären. Hier kommt es auf sattelfeste Kenntnisse der Prozessordnung und des Vertragsrechts an. Ich vertrete meine Mandanten seit über 30 Jahren regelmäßig vor den Zivilgerichten. Gerne setze ich meine Expertise auch für Ihr rechtliches Anliegen ein.
Nach Erhalt eines Urteils muss dieses umgesetzt werden. Haben Sie Ihren Vertragspartner z.B. erfolgreich auf Zahlung von 10.000 € verklagt, sollte Ihnen zeitnah eine Überweisung zugehen. Bleibt diese aus, können Sie in die Zwangsvollstreckung übergehen, Gegenstände pfänden, Grundpfandrechte verwerten oder Beträge von fremden Konten einziehen lassen. Dabei begleite ich Sie mit fundiertem juristischen Sachverstand. Auch Schuldner selbst sollten sich rechtlich beraten lassen, wenn Ihnen die Zwangsvollstreckung droht.
Haben Sie Fragen?
Dann gehört Ihr Fall in die Hände eines kompetenten Rechtsanwalts. Ich unterstütze Sie mit meiner langjährigen Erfahrung. Treten Sie mit mir in Kontakt, um die drängendsten Fragen gleich zu klären.
Natürlich behalten Sie die volle Kontrolle über die Kosten.
Kontakt
Kanzlei Wolfgang Müller
Auf dem Kreuz 14
86152 Augsburg
Tel. 0821 – 800 380 64
Fax 0821 – 800 380 65
E-Mail info@rawmueller.de
Leistungen
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