Bei Streitigkeiten im Mietrecht steht viel auf dem Spiel: Mieter bangen um ihren Geschäftsbetrieb oder ihr Zuhause; Vermieter sorgen sich um die Rentabilität einer zentralen Geldanlage. Gut, wenn man sich in dieser Situation auf einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht verlassen kann.
Ich bin seit über 30 Jahren im Mietrecht für meine Mandanten tätig und unterstütze Sie unter anderem in diesen Angelegenheiten:
Kündigung, Räumung und Anschlussfragen
Die Kündigung von Mietern ist bei der Wohnungsmiete bekanntlich nicht leicht. Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass Mieter ihre Wohnung verlassen müssen. Ich setze mich dafür ein, dass Ihnen als Mieter dies erspart bleibt. Auf der anderen Seite berate und vertrete ich Vermieter, die sich von Mietern trennen möchten. Beide Parteien profitieren davon, dass ich regelmäßig auch für die jeweils andere Seite tätig bin. Während der Verhandlungen wird es Ihnen nutzen, dass ich die Interessenlage des Gegenübers kenne.
Mein besonderes Augenmerk liegt auch auf dem Räumungsschutz. Mietern eröffnen sich hier weitere Möglichkeiten, um ihren Wohnsitz zu halten. Vermieter erwarten böse Überraschungen, wenn sie sich während der Räumung nicht rechtlich beraten lassen.
Ist das Mietobjekt einmal übergeben, stellen sich nicht minder komplizierte Anschlussfragen. In welcher Höhe und wann ist die Mietkaution zurückzuzahlen? Wer hat die Kosten von notwendigen Schönheitsreparaturen zu tragen? Ich setze mich dafür ein, dass Ihre Interessen in diesem Zusammenhang so weit es geht berücksichtigt werden.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch bei der Beendigung eines Gewerbemietvertrags zur Seite. Hier kommt es in aller Regel auf individuelle Vertragsgestaltungen an, was einmal mehr ein erfahrenes Auge verlangt.
Vertragsgestaltung
Gerade im Gewerbemietrecht gibt es keinen Mietvertrag „von der Stange“. Zahlreiche Besonderheiten des Einzelfalls, bauliche Gegebenheiten und die Art des Gewerbes sind im Vertrag zu berücksichtigen. Zudem sind die gesetzlichen Bestimmungen deutlich weniger umfangreich als im Wohnungsmietrecht. Ein reibungsloses Mietverhältnis setzt daher eine individuell zugeschnittene Übereinkunft voraus.
Ich berate seit mehr als 30 Jahren Mieter und Vermieter zu gewerblichen Mietverträgen. Gerne setze ich meine Expertise auch für Ihr Vorhaben ein.
Gewährleistung, Mietminderung, Schadenersatz
Wohnungen und Geschäftsräume sind Gebrauchsobjekte, die hohen Ansprüchen genügen sollen. Dementsprechend kommt es immer wieder zu Konflikten über den Zustand der Mietgegenstände. Das Gesetz gibt hier einen groben Regelungsrahmen vor, der im Einzelfall konkretisiert werden muss. Ich bin mit den einschlägigen Entscheidungen der Gerichte vertraut und weiß dank meiner langjährigen Erfahrung, wie sich Gewährleistungsansprüche effektiv durchsetzen und abwehren lassen.
Betriebskosten, Mietpreisbremse, Mieterhöhung
Im laufenden Mietverhältnis gibt es zahlreiche Quellen für Konflikte: Wer hat welche Betriebskosten zu tragen? Ist die Mietpreisbremse eingehalten? Darf der Vermieter die Miete erhöhen? Seit vielen Jahren setze ich mich mit Fragen dieser Art auseinander. Gerne bringe ich meine Erfahrung für Sie ein.
Haben Sie Fragen?
Dann gehört Ihr Fall in die Hände eines kompetenten Rechtsanwalts. Ich unterstütze Sie mit meiner langjährigen Erfahrung. Treten Sie mit mir in Kontakt, um die drängendsten Fragen gleich zu klären.
Natürlich behalten Sie die volle Kontrolle über die Kosten.
Kontakt
Kanzlei Wolfgang Müller
Auf dem Kreuz 14
86152 Augsburg
Tel. 0821 – 800 380 64
Fax 0821 – 800 380 65
E-Mail info@rawmueller.de
Leistungen
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