Kündigung ohne Abmahnung – gute Chancen für Arbeitnehmer

Verletzt ein Arbeitnehmer seine Pflichten, darf der Arbeitgeber nicht gleich kündigen. In aller Regel muss er das Fehlverhalten zunächst abmahnen. Kündigt der Arbeitgeber, ohne zuvor eine Abmahnung ausgesprochen zu haben, ist die Kündigung meist rechtswidrig. Es gibt aber auch Ausnahmen.
Wir erklären, was Sie nach einer Kündigung ohne Abmahnung wissen müssen und wie Sie reagieren.